Allgemeine Geschäftsbedingungen
Donat Immobilien e. K. betrachtet das Geschäftsverhältnis mit seinen Kunden als Vertrauensverhältnis und ist stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als einen Vertragspartner tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung.
1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen machen schadensersatzpflichtig.
2. Vorkenntnis
Durch die Annahme unseres Angebots gilt das Objekt als durch uns nachgewiesen, sofern dem Empfänger das Objekt nicht bereits bekannt ist. Ist dem Empfänger unseres Angebots ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns das innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Angebots schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen.
3. Entstehen des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch entsteht sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns genannten Objekts zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.
Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrecht erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruchs ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
4. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluß fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Die Provision ist fällig und ohne Abzug zahlbar 10 Tage nach Rechnungserteilung. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen gemäß BGB sowie Mahngebühren in Höhe von € 4,00 je Mahnung fällig.
5. Provisionssätze
An Maklerprovisionen sind zu zahlen:
a) bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und Teileigentum, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis:
vom Käufer 6 % für Vertragsabschlüsse mit einem Kaufpreis von weniger als € 1 Mio.;
vom Käufer 3 % für Vertragsabschlüsse mit einem Kaufpreis von genau oder mehr als € 1 Mio.;
b) bei der erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum, berechnet vom Gesamtkaufpreis bzw. von den Gesamtaufwendungen für Grundstück und Bauleistungen einschließlich Nebenleistungen vom Erwerber 6 %;
c) Erbbaurechte, vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten berechnet vom Erbbaunehmer 6 %;
d) Vorkaufsrecht berechnet vom Verkehrswert des Objektes: vom Berechtigten 1 %;
bei Vermietungen und Verpachtungen, zahlbar von Mieter/Pächter:
a) bei gewerblichen Verträgen 3 Monatskaltmieten;
b) bei Wohnungsmietverträgen 2 Monatskaltmieten;
c) Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer, 2 Monatsmieten
Zu den vorstehenden Provisionssätzen werden die jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuerbeträge zugeschlagen
6. Alleinauftrag
Die Bedingungen für Alleinaufträge, die uns erteilt werden, werden einzelvertraglich vereinbart.
7. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.
8. Vertragsverhandlungen und -abschluß
Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift-/Kopie und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
9. Beendigung des Auftrages
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen.
Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach den von vereidigten Sachverständigen festgelegten Entschädigungen.
10. Teilunwirksamkeitsklausel
Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
Februar, 2009